Betriebsarzt und Arbeitsmedizin – Gesundheit im Betrieb

Betriebsarzt und Arbeitsmedizin – Gesundheit im Betrieb

Gesundheitsbetreuung im Betrieb durch einen Betriebsarzt. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber hat neben einer leistungsorientierten Zufriedenheit seiner Mitarbeiter auch die beste Versorgung in den Bereichen Arbeitsmedizin sowie Arbeitssicherheit im Fokus. Denn fühlen sich Mitarbeiter in ihrem Arbeitsumfeld sicher und geschützt, trägt dies wesentlich zu gesundheitlichem Wohlbefinden sowie erhöhter Leistungsfähigkeit bei.

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – Zwei äußerst wichtige Themen, die nicht nur mit Worten gefüllt, sondern vor allem in der Praxis im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz umgesetzt gehören. Doch was versteht man unter diesen Begriffen? Ganz allgemein gesprochen, soll die Arbeitsmedizin die Gesundheit einschließlich Wohlbefinden der Mitarbeiter sicherstellen. Die notwendige Basis dafür bilden die Arbeitssicherheit, die der Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz präventiv eingesetzt wird sowie die Präsenz eines Betriebsarztes.

Keine Arbeitsmedizin ohne Betriebsarzt

Jedes Unternehmen lebt von seinen MitarbeiterInnen. Daher sind das gesundheitliche Wohlergehen, die Zufriedenheit mit den auszuführenden Tätigkeiten einschließlich Arbeitseinsatz sowie Arbeitsfreude Komponenten, die ein gesundes Team ausmachen. Viele Arbeitgeber fokussieren sich daher auf die Bereitstellung des Gesundheitsschutzes und stellen im Rahmen der Gesundheitsbetreuung einen Betriebsarzt als Ansprechpartner für die Belegschaft. Ein Betriebsarzt ist ein Facharzt der Arbeitsmedizin. Im Folgenden nennen wir nur einige Beispiele, die in den Verantwortungsbereich eines Arbeitsmediziners fallen. Diese variieren naturgemäß mit der Art des Betriebes. Ein Handwerksbetrieb hat sicherlich wesentlich mehr und auch noch andere Aspekte zu beachten als ein reiner Dienstleistungsbetrieb mit überwiegend sitzender Tätigkeiten am Schreibtisch.Jedes Unternehmen lebt von seinen MitarbeiterInnen. Daher sind das gesundheitliche Wohlergehen, die Zufriedenheit mit den auszuführenden Tätigkeiten einschließlich Arbeitseinsatz sowie Arbeitsfreude Komponenten, die ein gesundes Team ausmachen. Viele Arbeitgeber fokussieren sich daher auf die Bereitstellung des Gesundheitsschutzes und stellen im Rahmen der Gesundheitsbetreuung einen Betriebsarzt als Ansprechpartner für die Belegschaft. Ein Betriebsarzt ist ein Facharzt der Arbeitsmedizin. Im Folgenden nennen wir nur einige Beispiele, die in den Verantwortungsbereich eines Arbeitsmediziners fallen. Diese variieren naturgemäß mit der Art des Betriebes. Ein Handwerksbetrieb hat sicherlich wesentlich mehr und auch noch andere Aspekte zu beachten als ein reiner Dienstleistungsbetrieb mit überwiegend sitzender Tätigkeiten am Schreibtisch.

Der Betriebsarzt in der Arbeitsmedizin und seine Aufgaben

    • Beratung des Unternehmens – Was kann für die medizinische Vorsorge aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen getan werden?
    • Beratung der MitarbeiterInnen bei gesundheitlichen Beschwerden – Wie kann geholfen werden?
    • Mithilfe bei der Durchführung eines Arbeitsplatzwechsel aus gesundheitlichen oder sicherheitsbedingten Gründen – Der Betriebsarzt kann sich vor Ort im Betrieb über die Gegebenheiten informieren bzw. den Arbeitsplatz besichtigen
    • Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie bei akut auftretenden Problemen des Gesundheitszustandes eines Arbeitnehmers bzw. Arbeitnehmerin.
    • Feststellung arbeitsplatzbedingter möglicher Beeinträchtigungen – Stichwort: Bildschirmarbeit. Ist eine Computerbrille hilfreich? Richtiges Sitzen am Arbeitstisch?
    • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsräume – Ist die Einrichtung ergonomisch vertretbar? Werden Lärmschutzbestimmungen eingehalten? Sind Flucht- und Rettungswege frei zugänglich? Liegen keine Gefahrengüter herum, die schnell zur Stolperfalle werden können und damit Verletzungsgefahr bedeuten?
    • Befinden sich Erste-Hilfe Verbandskästen in erreichbarer Nähe für die Notfallversorgung (Pflaster, Mullbinde, Pinzette, Desinfektionsmittel u. m.)? Auf regelmäßiges Nachfüllen achten!

Sanitäter – Ersthelfer – Prävention – Themen für Gesundheit im Betrieb

Zu festen Sprechzeiten in den Praxisräumen des Arbeitsmediziners im Betrieb steht es jedem MitarbeiterIn bei gesundheitlichen Problemen zu, während der Arbeitszeit ärztliche Hilfe bzw. Beratung in Anspruch zu nehmen. Es besteht ärztliche Schweigepflicht. Doch selbst wenn er oder sie wollte, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin können unmöglich überall zur Stelle sein, wo medizinische Hilfe vielleicht gerade dringend benötigt wird. Daher finden im Rahmen der Arbeitsmedizin sowie der Arbeitssicherheit nötige Präventionsmaßnahmen statt. Die Schulung von MitarbeiterInnen im Bereich Erste Hilfe und Ersthelfer ist hier eine wertvolle Maßnahme. Wer sich schon mal bei der Arbeit verletzt hat, weiß, wie wertvoll die Erstversorgung und Unterstützung durch einen in Notfallversorgung geschulten Mitmenschen ist. Viele Handwerksbetriebe, in den mit Maschinen oder scharfen Gerätschaften gearbeitet wird, stellen darüberhinaus Sanitäter und/oder eine Krankenschwester, falls Spritzen zu verabreichen sind.

Eigenverantwortung – Beratung durch Betriebsarzt nutzen

Trotzdem ein Arbeitsmediziner bemüht sein wird, gesundheitliche Anliegen eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin mit dem Arbeitgeber zu erörtern, zögern viele und vermeiden den Gang zum Betriebsarzt. Die Gründe:

  • Bedenken, dass sie mit ihrem Problem allein dastehen
  • Meist wollen sie nicht auffallen, um mögliche Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden
  • Mangelnde Information, dass es überhaupt einen Betriebsarzt im Betrieb gibt

In Betrieben z. B. mit einem Betriebsrat werden daher oft Versammlungen abgehalten, bei denen auch der Betriebsarzt zu Wort kommt. Sehr häufig liegt der Fokus dabei darauf, über Tätigkeiten und Schwerpunkte im Bereich der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit umfassend zu informieren. Der Betriebsarzt wird sich zudem als Ansprechpartner vorstellen. Jeder MitarbeiterIn ist hier gefordert, bei gesundheitlichen Aspekten eine Beratung durch den Betriebsarzt anzustreben. Nur mit Vertrauen, einem offenem Gespräch sowie eventuell weiterführender Problembehandlung mit dem Arbeitgeber sind Lösungen möglich. Gemeinsame Bemühungen stehen im Vordergrund, um die Lösungen auch in die in die Tat umzusetzen.

Fluchtwege kennen kann Leben retten

Neben vielen anderen Aspekten der Arbeitssicherheit ist das Kennzeichnen der Flucht- und Rettungswege sowie die Bekanntmachung der Wege bei der Belegschaft ein absolutes Muss! In regelmäßigen Abständen sollten hier immer wieder Erinnerungsveranstaltungen stattfinden bzw. Unterweisungen stattfinden. Was ist zu tun, wenn der Feueralarm plötzlich mit schriller Sirene dröhnt? Obwohl hier das sofortige Verlassen des Arbeitsplatzes und das Benutzen der Flucht- und Rettungswege Leben retten kann, passiert es immer wieder, dass dieser Alarm seitens einiger MitarbeiterInnen nur als Übung eingestuft wird. Sicherlich: Feueralarm und das sofortige Verlassen des Gebäudes unterliegen der Übung! Doch kann es sich durchaus auch um einen Ernstfall handeln. Kennen Sie den Sammelplatz, an dem Sie sich in einem solchen Fall einfinden sollen? Ist Ihnen der nächstgelegene Flucht- und Rettungsweg bekannt? Daran denken: Bei Feuer nie den Fahrstuhl benutzen!

Foto: suyizailushang, tomwieden pixabay