Vor fast genau einem Jahr informierte gesu-optimal über eine mögliche Aufhebung der Verschreibungspflicht für die „Pille danach“. Nun endlich können Frauen EU-weit aufatmen. Zukünftig ist der Gang zum Frauenarzt für ein Rezept nicht mehr notwendig. Die „Pille danach“ wird in den Apotheken in den EU-Ländern frei verkäuflich sein. Dies wurde letzte Woche von der EU-Komission beschlossen. Auch das deutsche Recht soll schnellstmöglich entsprechend angepasst werden. Lange Zeit sträubte sich die Bundesregerung jedoch gegen die Aufhebung der Rezeptpflicht.
Pille danach – nicht ohne Risiko
Sinn und Zweck einer Einnahme der „Pille danach“ ist eine mögliche, ungewollte Schwangerschaft nach ungeschützem Geschlechtsverkehr zu verhindern. Für dieses Medikament, welches zeitnah nach dem Geschlechtsakt eingenommen werden muss, ist bisher die Vorstellung beim Gynäkologen erforderlich. Dies soll sich künftig, frühestens ab dem Frühjahr 2015, ändern. Das bereits seit mehreren Jahren bekannte Präparat EllaOne mit dem Wirkstoff Ulipristal sowie das neuere Medikament PiDaNa mit dem Wirkstoff Levonorgestrel sollen demnach bald frei erhältlich sein. Während Ulipristalacetat bis zu 120 Stunden nach dem Sex wirkt, soll Levonorgestrel nur bis zu maximal 72 Stunden seine Wirkung entfalten. Da jedoch die Einnahme des Wirkstoffs Ulipristal nicht ganz unumstritten ist, plant das Bundesgesundheitsministerium, gemeinsam mit Frauenärzten, Apotheken sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Wege für intensive Beratung zu entwickeln. Beide Präparate sind „Notfallmedikamente“ und nicht für den Dauergebrauch geeignet.
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