Wenn Grundpflege zum Alltag gehört

Wenn Grundpflege zum Alltag gehört

Die Lebenserwartung steigt, wir Menschen werden immer älter. Dabei hofft jeder, bis ins hohe Alter gesund und mobil zu bleiben. Doch es kann auch anders kommen.

Gesund, aktiv und selbstbestimmt den letzten Lebensabschnitt genießen – Wunsch eines jeden, der sich dem Rentenalter nähert oder gar bereits überschritten hat. Wer sich bislang einer guten Gesundheit erfreute, wird eher geneigt sein, positiv in die Zukunft zu schauen. Gedanken über Krankheit, Gebrechlichkeit und Pflege rücken in gesunden Zeiten oft in weite Ferne und dass es einen selbst treffen kann, ist häufig kaum vorstellbar. Dabei ist niemand vor unvorhergesehenen Ereignissen, wie zum Beispiel ein tragischer Unfall, gefeit. Von einem Moment auf den anderen kann die Selbstversorgung derart beeinträchtigt sein, dass Hilfe bzw. Pflege durch Dritte notwendig wird. Doch gerade für die Planung eines sorgenfreien Lebensabends ist es besonders wichtig, im Falle einer möglichen Pflege über die Grundpflege, Pflegeeinrichtungen sowie den Möglichkeiten, die die Pflegeversicherung bietet, rechtzeitig Bescheid zu wissen.

Pflegebedürftigkeit – nichts, wofür man sich schämen muss

Die Wahrscheinlichkeit, im hohen Alter auf die eine oder andere Art Pflegedienste in Anspruch nehmen zu müssen, ist relativ hoch. Nicht allen Menschen ist das Glück beschieden, sich auf ihre alten Tage noch selbst versorgen zu können. Dies kann die verschiedensten Ursachen haben. Angefangen von körperlichen Gebrechen wie z. B. Bewegungseinschränkung bis hin zur Bettlägerigkeit, geistiger Verwirrtheit bis hin zur Altersdemenz. Auch bei anderen schweren Erkrankungen wie etwa Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, von denen übrigens auch jüngere Menschen betroffen sein können, ist eine Pflege unverzichtbar. Familienangehörige sind oft überfordert, die Pflege, speziell über einen längeren Zeitraum, zu übernehmen. Gemeinsam mit dem Betroffenen sollte daher über kompetente sowie fürsorgliche Pflege beratschlagt werden. Beratungsstellen ambulanter Pflegedienste sowie Pflegeeinrichtungen halten ausführliches Infomationsmaterial bereit. Zögern Sie nicht, sämtliche Fragen zur künftigen Pflege, auch über finanzielle Beihilfen, zu klären.

Grundpflege – für das Nötigste wird gesorgt

Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt Betroffenen im Rahmen der Grundpflege Hilfe:

  • im Bereich der Körperpflege

Z.B. beim Duschen, Baden, Rasieren, Zahnreinigung, Kämmen. Bei der Darm- und Blasen-entleerung. Hierzu gehören neben Kontrolle des Wasserlassens sowie des Stuhlgangs auch erforderliche Handgriffe im Rahmen des Säuberns und der Hygiene.

  • im Bereich der Ernährung

Z.B. bei der Zubereitung der Nahrung in mundgerechte Form zur Nahrungsaufnahme. Hier ist ausschließlich das Zerkleinern der fertigen Nahrung oder z.B. das Heraustrennen von Knochen direkt vor der Nahrungsaufnahme gemeint.

  • im Bereich der Mobilität

Z.B. beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Treppensteigen, An- und Ausziehen, Verlassen der Wohnung bzw. der Pflegeeinrichtung und Wiederkehren

Voraussetzung für die Bewilligung einer Grundpflege ist allerdings die Begutachtung des Betroffenen sowie die Einstufung in eine Pflegestufe durch Fachleute des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Wer allein nicht mehr zurecht kommt sollte nicht zögern, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern jedoch Medikamente, Bandagen oder Spritzen verabreicht werden müssen, fällt dies nicht in den Bereich der Grundpflege. Hierfür ist eine Verordnung des behandelnden Arztes erforderlich. Grundpflege ist nicht mit einer hauswirtschaftlichen Versorgung zu verwechseln.

Foto: geralt, pixabay