• Gesundheitliche Schäden durch ärztliche Behandlungsfehler - Patientenrechtegesetz
    Gesundheit & Vorsorge

    Gesundheitliche Schäden durch ärztliche Behandlungsfehler

    Wer den Schaden hat, war schon immer der Dumme. Daran scheint das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz nicht viel zu ändern. Denn die Beweislast liegt immer noch beim geschädigten Patienten. Langwierige Verfahren, die viel Nerven kosten, zermürben und führen längst nicht immer zu Entschädigungsleistungen. Besonders schlimm ist es, wenn durch ärztliche Fehler gesundheitliche Schäden zugeführt werden. Nicht selten führen Fehldiagnosen zu falschen Behandlungen sowie Operationen. Dass Operationen auch immer ein erhöhtes Risiko in sich bergen ist bekannt. Doch wie häufig es dabei zu gravierenden Fehlern kommt, die unter Umständen das restliche Leben des Betroffenen massiv beeinträchtigen, ist bei Weitem nicht bekannt. Besonders erschreckend ist die Zahl der tödlichen…

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