GKV – Wissenswertes zum Krankenkassenbeitrag

GKV - Wissenswertes zum Krankenkassenbeitrag

In der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlt jeder Versicherte einen Beitrag, der den gewählten Leistungen sowie Gesundheitszustand und Alter bei Antragstellung entspricht. Das nennt man Äquivalenzprinzip. Für junge, gesunde Singles ist die PKV deshalb attraktiv. Wie sieht es mit der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, aus?

Eine Familie, in der ein Partner sowie die Kinder kein eigenes Einkommen erzielen, profitiert dagegen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von der kostenlosen Familienversicherung. Die Kopplung des Beitrags an das Einkommen folgt dem Solidaritätsprinzip – finanziert wird die GKV nicht nach Risiko, sondern nach Leistungsfähigkeit.

GKV – Kritik an der Beitragsbemessungsgrenze

GKV - Wissenswertes zum Krankenkassenbeitrag
GKV oder PKV? Wissenswertes zum Krankenkassenbeitrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz hälftig mit dem Arbeitgeber – jeder steuert 7,3 % bei, erläutert das Versicherungsportal. Dieser Beitragssatz wird erhoben vom Arbeitsentgelt, also insbesondere Löhnen und Gehältern, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Für 2019 beträgt sie beispielsweise 54.450 Euro im Jahr. Eine jährliche Anpassung erfolgt durch eine Rechtsverordnung entsprechend der Veränderung des Lohn- und Gehaltsniveaus. Die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze ist nicht unumstritten. Denn für nahezu identische Leistungen – abgesehen vom Krankengeld – erfolgt eine sehr unterschiedliche Erhebung der Beiträge. Selbst in einer Ehe kommt es unter Umständen darauf an, ob ein oder zwei Verdiener das Familieneinkommen erzielen. Ein pauschaler Beitrag nach dem durchschnittlichen Risiko („Kopfprämie“) wäre gerechter, würde Geringverdiener aber wesentlich stärker belasten.

Änderungen beim Zusatzbeitrag

Neben dem allgemeinen Beitragssatz gibt es Zusatzbeiträge, die je nach Krankenkasse unterschiedlich sind. Der Zusatzbeitrag wird von Kassen erhoben, die mit den durch Beiträge finanzierten Mitteln aus dem staatlichen Gesundheitsfonds nicht auskommen. Die Preisdifferenzierung fördert den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Eine für alle zugängliche Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag gibt es aktuell nicht, im Schnitt werden 0,90 % erhoben. Seit Einführung des Zusatzbeitrags im Jahr 2009 bis einschließlich 2018 hat nur der Arbeitnehmer diese Mehrkosten getragen. Er zahlte also 7,3 % plus vollen Zusatzbeitrag, im Schnitt also 8,2 %, für seine GKV. Seit 2019 gilt das Versichertenentlastungsgesetz, damit wird auch der Zusatzbeitrag wieder hälftig geteilt.

Foto: blickpixel, Alexas_Fotos, pixabay